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Darmstadt, 11.03.2009
Santi Umberti (SPD) begrüßt EU-Initiative
für Bürokratieabbau im Rahmen von kleinsten Unternehmen
Wegen der fortschreitenden internationalen Wirtschafts- und
Finanzkrise sollen zukünftig kleinste Unternehmen von der Pflicht zu
Jahresabschlüssen befreit werden, um unnötige bürokratische Hemmnisse
auszuklammern. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen kleinste
Gesellschaften mit einem Nettoumsatzerlös von einer Million Euro und
zehn Mitarbeitern dadurch entlastet werden. Laut EUROSTAT könnte dadurch
für solche Unternehmensarten im EU-Raum eine Verwaltungskostenersparnis
von sechs Milliarden Euro entstehen. "Ich bin der Überzeugung, dass in
Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit dieser Vorschlag die
Belastung der kleinsten Unternehmen in der Europäischen Union auf
breiter Basis verringert. Nun gilt es, dass das Europäische Parlament –
und insbesondere die Sozialdemokratische Fraktion – und der
EU-Ministerrat eine sozialgerechte Lösung herbeiführen, um
unternehmerische Existenzen und Beschäftigung zu sichern", sagte Santi
Umberti, regional- und europapolitscher Sprecher der SPD-Unterbezirke
Darmstadt und Darmstadt-Dieburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
der Selbständigen (AGS) des SPD-Unterbezirks Darmstadt.
"Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, können die
EU-Mitgliedstaaten die kleinsten Gesellschaften in der EU von den
Anforderungen der in der Vierten EU-Ratsrichtlinie vorgesehenen
Vorschriften ausnehmen. Nach vorliegenden Arbeitspapieren der
EU-Kommission könnten kleinste Unternehmen bis zu 1200 Euro einsparen,
wenn hier eine sozialpolitisch gerechte Lösung in den praktischen Alltag
der EU-Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Laut Definition der
Europäischen Union sind kleinste Unternehmen Gesellschaften, die zum
Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht
überschreiten: Bilanzsumme 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse 1.000.000
Euro und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr", ergänzt
Umberti weiter.
"Im
Wesentlichen üben kleinste Unternehmen keine oder nur beschränkte
grenzüberschreitende Tätigkeiten aus, dafür sind sie hauptsächlich auf
kommunaler oder regionaler Ebene tätig. Unabhängig davon unterliegen sie
trotzdem meistens denselben Vorschriften für Jahresabschlüsse wie
größere Unternehmen, was ihnen unverhältnismäßig hohe Lasten auferlegt.
Bei der Erschließung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder und bei
der Schaffung neuer Arbeitsplätze nehmen kleinste Unternehmen eine
Schlüsselrolle ein. Hingegen haben sie umfangreiche
Aufsichtsanforderungen zu erfüllen. Im Einklang mit der EU-Strategie für
eine bessere Rechtsetzung und der Lissabon-Strategie für Wachstum und
Beschäftigung ist diesem Kommissionsvorschlag, wie allen wichtigeren
Politikmaßnahmen und Rechtsvorschlägen, eine Folgenabschätzung
mitgegeben. Durch die internationale Wirtschaftskrise ist es auch
Aufgabe der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament,
eine stärkere Verzahnung zwischen sozialer Gerechtigkeit und
wirtschaftlicher Stärke herzustellen", so Umberti abschließend
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